Informationen zum Schulpraktischen Leistungsnachweis
- Pro Fach der Fächerverbindung wird eine schulpraktische Leistung erbracht.
- Die schulpraktische Leistung umfasst maximal zwei Wochenstunden.
- Die Aufgabenstellung für die zu erbringende schulpraktische Leistung wird exakt vier Wochen (einschließlich evtl. Ferien!) vor dem Abnahmetermin den Studierenden von der Praktikumslehrkraft schriftlich und gegen Unterschrift ausgehändigt.
- Die schulpraktischen Leistungen werden im zweiten Schulhalbjahr (nach dem Zwischenzeugnistermin!)** abgelegt!
- Eine Woche vor der schulpraktischen Leistung ist von den Studierenden eine schriftliche Ausarbeitung bei der Praktikumslehrkraft abzugeben.
- Der Ausarbeitung ist eine Erklärung beizufügen, dass sie ohne Hilfe angefertigt wurde.
- Die schulpraktische Leistung wird von der Praktikumslehrkraft und einer weiteren qualifizierten Lehrkraft nach dem Vier-Augen-Prinzip bewertet.
- zwei schulpraktische Leistungsnachweise
- je eine schulpraktische Leistung im 1. und 2. Schulhalbjahr (vor und nach dem Zwischenzeugnistermin!)