STIF2

Schulpraktischer Leistungsnachweis

Informationen zum schulpraktischen Leistungsnachweis

  • Pro Fach der Fächerverbindung wird eine schulpraktische Leistung erbracht.
  • Die schulpraktische Leistung umfasst maximal zwei Unterrichtsstunden.
  • Die Aufgabenstellung für die zu erbringende schulpraktische Leistung wird exakt vier Wochen (einschließlich evtl. Ferien!) vor dem Abnahmetermin den Studierenden von der Praktikumslehrkraft schriftlich und gegen Unterschrift ausgehändigt (geht auch als Versand über den Schulmanager).
  • Die schulpraktischen Leistungen werden in diesem Studienjahr ab dem 28. Februar abgelegt, in keinem Fall früher!
  • Eine Woche vor der schulpraktischen Leistung ist von den Studierenden eine schriftliche Ausarbeitung bei der Praktikumslehrkraft abzugeben.
  • Wird die Ausarbeitung aus Gründen, die von dem Studierenden oder der Studierenden zu verantworten sind, nicht rechtzeitig vorgelegt, wird die Note ungenügend festgelegt und der schulpraktische Leistungsnachweis findet nicht statt (beachten Sie bitte die weiter unten zum Download verfügbaren Unterlagen, insbesondere den Bewertungsbogen)
  • Der Ausarbeitung ist eine Erklärung beizufügen, dass sie ohne Hilfe angefertigt wurde.
  • Die schulpraktische Leistung wird von der Praktikumslehrkraft und einer weiteren qualifizierten Lehrkraft nach dem Vier-Augen-Prinzip bewertet.

Ausnahmeregelung für Erweiterungsfach Sport:

  • zwei schulpraktische Leistungsnachweise
  • je eine schulpraktische Leistung im 1. und 2. Schulhalbjahr (vor und nach dem Zwischenzeugnistermin!)

Formulare und von den Studierenden verbindlich zu verwendende Vorlage: