STIF2

Schulpraktischer Leistungsnachweis

Informationen zum Schulpraktischen Leistungsnachweis

  • Pro Fach der Fächerverbindung wird eine schulpraktische Leistung erbracht.
  • Die schulpraktische Leistung umfasst maximal zwei Unterrichtsstunden.
  • Die Aufgabenstellung für die zu erbringende schulpraktische Leistung wird exakt vier Wochen (einschließlich evtl. Ferien!) vor dem Abnahmetermin den Studierenden von der Praktikumslehrkraft schriftlich und gegen Unterschrift ausgehändigt (geht auch als Versand über den Schulmanager).
  • Die schulpraktischen Leistungen werden ab Februar abgelegt, in keinem Fall früher!
  • Eine Woche vor der schulpraktischen Leistung ist von den Studierenden eine schriftliche Ausarbeitung bei der Praktikumslehrkraft abzugeben.
  • Der Ausarbeitung ist eine Erklärung beizufügen, dass sie ohne Hilfe angefertigt wurde.
  • Die schulpraktische Leistung wird von der Praktikumslehrkraft und einer weiteren qualifizierten Lehrkraft nach dem Vier-Augen-Prinzip bewertet.

Ausnahmeregelung für Erweiterungsfach Sport:

  • zwei schulpraktische Leistungsnachweise
  • je eine schulpraktische Leistung im 1. und 2. Schulhalbjahr (vor und nach dem Zwischenzeugnistermin!)