STIF2

Infobereich Schulpraxis

Hinweise und Hilfen für Ihre Tätigkeit als Praktikumslehrkraft:

Handreichung für Praktikumslehrkräfte (interessant auch für Studierende!) als Gesamtdokument (PDF):


Vorlagen (für Studierende und Praktikumslehrkräfte) finden Sie hier: 

Deckblatt mit Hinweisen zum geplanten Unterricht für die Studierenden:

Beratungsprotokoll (allgemeine Version, ohne fachspezifische Beobachtungsaufträge):

Fachspezifische Versionen:

Kompetenzentwicklungsbericht Schulpraxis (wird in Papierform und Mappe von den Studierenden in den Unterricht mitgebracht):

Verlaufsdarstellung (neutrale Vorlage, gegebenenfalls kleinere Anpassungen in den Fächern: Englisch, Sport, Gestaltung, Ernährung, IT):


Informationen zum schulpraktischen Leistungsnachweis

  • Pro Fach der jeweiligen Fächerverbindung wird eine schulpraktische Leistung erbracht.
  • Die schulpraktische Leistung umfasst maximal zwei Unterrichtsstunden.
  • Die Aufgabenstellung für die zu erbringende schulpraktische Leistung wird exakt vier Wochen (einschließlich evtl. Ferien!) vor dem Abnahmetermin den Studierenden von der Praktikumslehrkraft schriftlich und gegen Unterschrift ausgehändigt (geht auch als Versand über den Schulmanager).
  • Die schulpraktischen Leistungen werden in diesem Studienjahr ab dem 05. Februar 2025 abgelegt, in keinem Fall früher!
  • Eine Woche vor der schulpraktischen Leistung ist von den Studierenden eine schriftliche Ausarbeitung bei der Praktikumslehrkraft abzugeben.
  • Wird die Ausarbeitung aus Gründen, die von dem Studierenden oder der Studierenden zu verantworten sind, nicht rechtzeitig vorgelegt, wird die Note ungenügend festgelegt und der schulpraktische Leistungsnachweis findet nicht statt (beachten Sie bitte die weiter unten zum Download verfügbaren Unterlagen, insbesondere den Bewertungsbogen)
  • Der Ausarbeitung ist eine Erklärung beizufügen, dass sie ohne Hilfe angefertigt wurde. Übernahme von Materialien aus dem Fach- oder Didaktikunterricht ohne Quellenangabe und eigenständige Bearbeitungsleistung gilt als Unterschleif!
  • Die schulpraktische Leistung wird von der Praktikumslehrkraft und einer weiteren qualifizierten Lehrkraft nach dem Vier-Augen-Prinzip bewertet.
  • Beachten Sie bitte alle weiteren Hinweise im Dokument Handreichungen für Praktikumslehrkräfte

Ausnahmeregelung für Erweiterungsfach Sport:

  • zwei schulpraktische Leistungsnachweise im Fach Sport
  • je eine schulpraktische Leistung im 1. und 2. Schulhalbjahr (vor und nach dem Zwischenzeugnistermin!)

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