Voraussetzung für die Aufnahme ist der Nachweis
- eines Mittleren Schulabschlusses,
- einer spezifischen beruflichen Vorbildung als Staatl. geprüfte/r Hauswirtschafter/in oder Assistent/in für Ernährung und Versorgung/Betriebswirt/in für Ernährung und Versorgungsmanagement bzw. in einem handwerklichen Ausbildungsberuf mit gestalterischem Schwerpunkt in den Bereichen Mode, Keramik-, Holz- oder Flechtwerkgestaltung (siehe „ Zweite Verordnung zur Änderung der Studienordnung) und
- das erfolgreiche Bestehen eines Eignungstests (in Deutsch und Gestaltung bzw. Ernährung/Hauswirtschaft)
Hier finden Sie eine Übersicht zu den bislang zugelassenen beruflichen Vorbildungen: (Google-Doc-Dokument) LINK
Wenn Sie Ihre berufliche Vorbildung dort nicht eingetragen finden, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!
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2 Passbilder (neueren Datums);
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Lebenslauf (tabellarisch);
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Amtl. beglaubigte Ablichtung oder Abschrift des Nachweises eines mittleren Schulabschlusses;
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Amtl. beglaubigte Ablichtung oder Abschrift der Zeugnisse über die fachliche Vorbildung bzw. Bestätigung über den derzeitigen Besuch der Ausbildungsstätte;
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Bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten;
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Amtl. beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des gültigen Personalausweises oder des Reisepasses;
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Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate; erst nach Bestehen des Eignungstests nachzureichen!), sofern der Übergang nicht unmittelbar aus einer Schule erfolgt;
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Erklärung, ob ein staatsanwaltliches Ermittlungs- bzw. gerichtliches Strafverfahren anhängig ist und ob bereits einmal ein Eignungstest absolviert wurde (Dokument: Erklärung zum Eignungstest)